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Von Latxxxxxx 1115 Beiträge bisher bisher |
Recht am eigenen Bild
Heute hatten meine Frau und ich mal Lust etwas draußen Latex Fotos zu machen. Wir sind recht früh aufgestanden, und waren bereits um 09 Uhr in einem Park nähe Frankfurt.
Kaum den Foto raus, und schon standen die Fotos-Handys nicht mehr still. Als ich dann die Leute auch fotografieren wollte, gabs Stress. Die dürfen, nur weil meine Frau Latex anhat, und ich die in Lumpen-Kleidung nicht
Ich habe mir schon überlegt, denen ein Info-Blatt in dei Hand zu drücken, und auf meine Rechte als Fotograf und auf die Modell Rechte hin zu weisen.
Frage mal so in die Runde an die Profis: Wie geht Ihr mit diesem Probel um ?
Beispiel Bild von heute Morgen Nummer 3 in der Gallery
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29.05.2011 um 14:50 |
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Abgemeldet!!! bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Je nach Anlaß - bei der Regennbogenparade stell ich mich ganz nah zu den Knipsern und knipse sie auch.
Die werden dann meist ganz rot und ich weise sie noch darauf hin, daß die Fotos im Netz veröffentlicht werden können, weil Öffentlichkeit und wichtiges Eregnis und so.
Ansonsten, wenn mit die Fotografen nicht passen, fordere ich die Leute auf, die Bilder sofort zu löschen. Hat bisher immer funktioniert. Wir haben allerdings auch immer jemand mit, der das explizit tut.
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29.05.2011 um 14:57 |
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Von ladxxxxxx 984 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
welche rechte? auf grund welcher gesetze ist es verboten fotos im öffentlichen raum zu machen?
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29.05.2011 um 17:04 |
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Von Latxxxxxx 1115 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
x rated: Klar kann jeder in der Öffentlichkeit seine eigne Frau fotografieren : Nur eben keinFremder meine Frau. Denn die hat eben das Recht "am eigenen Bild".
Es ist ja auch schon problematisch, wenn Du irgend einen Hintergrund mit Marke ( Mode, Auto u.ä.) fotografierst, und das denn ins Netz stellst. Selbst Gebäude außen und innen sind ohne Erlaubnis nicht ins zu stellen.
Zu "Studienzwecken" hierzu empfehle ich die einschlägigen Foren.
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29.05.2011 um 17:41 |
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Von Petxxxx 112 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Zitat:
LatexReal
x rated: Klar kann jeder in der Öffentlichkeit seine eigne Frau fotografieren : Nur eben keinFremder meine Frau. Denn die hat eben das Recht "am eigenen Bild".
Es ist ja auch schon problematisch, wenn Du irgend einen Hintergrund mit Marke ( Mode, Auto u.ä.) fotografierst, und das denn ins Netz stellst. Selbst Gebäude außen und innen sind ohne Erlaubnis nicht ins zu stellen.
Zu "Studienzwecken" hierzu empfehle ich die einschlägigen Foren.
DAS ist ein weit verbreiteter Irrtum.
Grundsätzlich kann jeder zunächst mal fotografieren was er will und wenn jemand nicht fotografiert werden möchte dann sagt derjenige das...
Was NICHT geht ist Bilder fremder Personen zu veröffentlichen wenn nicht deren ausdrückliches Einverständnis vorliegt und nachgewiesen werden kann.
Ausnahmen hiervon sind lediglich Personen des öffentlichen Lebens oder Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen so lange diese nicht namentlich genannt sonder als Teil besagter Veranstaltung abgebildet werden.
Von Blicken in "einschlägige Foren" rate ich dringend ab denn der einzig wahre Blick ist der ins Gesetz, in diesem Fall ins Kunst-und Urheberrechtsgesetz.
Aber grundsätzlich sollte man mit Fotohandys leben können wenn man öffentlich Fotos macht und auf etwaige Veröffentlichungsstreits vorrausschauend abwehrend per T-Shirt-Aufdruck reagieren.
btw, in Dresden ist die Reaktion auf öffentliche Fotosessions ganz ähnlich
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29.05.2011 um 17:51 |
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Von Latxxxxxxxxx 84 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Ich kann PeteR69 nur zustimmen, man muss unterscheiden zwischen dem Recht zu fotografieren und dem Recht zur Veröffentlichung der Bilder. Knipsen kann man grundsätzlich erstmal jeden.
Meines Wissens nach gibt es jedoch "geschützte Räume", in denen dieses Recht nicht gilt. Zum Beispiel darf man nicht mit dem Teleonjektiv den Nachbarn durch die Fensterscheibe in seinem Wohnzimmer ablichten. Alternativ trifft sowas auch auf eine öffentlich Sauna - abgesehen von weiteren Regelungen in der Hausordnung - zu.
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29.05.2011 um 18:22 |
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Von Misxxxxxxx 238 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Oha... nu gehts auch hier los. BITTE!!! Erst lesen, dann loslegen:
KunstUrhG:
§ 22
Bildnisse dürfen nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden. Die Einwilligung gilt im Zweifel als erteilt, wenn der Abgebildete dafür, daß er sich abbilden ließ, eine Entlohnung erhielt. Nach dem Tode des Abgebildeten bedarf es bis zum Ablaufe von 10 Jahren der Einwilligung der Angehörigen des Abgebildeten. Angehörige im Sinne dieses Gesetzes sind [...]
§ 23
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1. Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4. Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Und auch erwähnt das StGB:
§ 201a
Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
(1) Wer von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
(3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, wissentlich unbefugt einem Dritten zugänglich macht und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(4) Die Bildträger sowie Bildaufnahmegeräte oder andere technische Mittel, die der Täter oder Teilnehmer verwendet hat, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.
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29.05.2011 um 19:35 |
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Von Petxxxx 112 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Ähhh, genau das habe ich doch da oben geschrieben, ganz ohne die einschlägigen Gesetztestexte kopieren zu müssen?
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29.05.2011 um 19:53 |
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Von GUMxxxxxxx 26 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Ich denke mal,so ist es ganz gut und auch verständlich formuliert:
Aus eigener Erfahrung verlange ich aber grundsätzlich vorab eine schriftliche Einverständniserklärung bevor ich auf das Knöpchen drücke.Zumindest wenn das Bild/Filmmaterial veröffentlicht werden soll.
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29.05.2011 um 21:13 |
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Von Latxxxxxx 1115 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
Sorry
ich hoffte auf Antworten auf meine Frage
Frage mal so in die Runde an die Profis: Wie geht Ihr mit diesem Problem um ?.
Einige haben sich dazu geäußert - vielen Dank -, und andere auf rechtliche Belange hingewiesen, die mir/uns sehr geläufig sind. Nun evtl.: Wie verhaltet Ihr Euch in solchen Fällen direkt vor Ort ???
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30.05.2011 um 19:37 |
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Von Latxxxxxx 1115 Beiträge bisher bisher |
re: Recht am eigenen Bild
.. ach Paule. Du kennst mich doch schon... wie lange. ??Mich hatten die Spanner angemacht. Und wo soll ich mich denn sonst austauschen, als hier in dem Forum
Dafür habe ich auch noch ein weiteres Bild eingestellt
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30.05.2011 um 20:08 |
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